Medizinische Hilfe für schwangere Ukrainerinnen in Deutschland
Schwangere Frauen in Deutschland, wie auch in der Ukraine, müssen sich bei einem Gynäkologen anmelden und ihren Arzt zunächst einmal pro Monat und in den letzten zwei Monaten alle zwei Wochen besuchen. Ultraschalluntersuchungen werden im dritten, sechsten und achten Monat der Schwangerschaft durchgeführt. Die Ergebnisse aller Untersuchungen werden in den "Mutterpass" eingetragen, den die Frau bei ihrem ersten Arztbesuch erhält.
Wenn eine Frau für die pränatale Überwachung angemeldet ist, kann sie mit der Unterstützung einer Hebamme rechnen, die sie während aller Phasen der Schwangerschaft und Geburt begleitet. Alle Kosten werden von der Krankenversicherung übernommen. Der Gynäkologe kann eine Hebamme empfehlen, aber es ist auch möglich, selbstständig eine zu finden, zum Beispiel über den Service hebammensuche.de.
Schwangere in Deutschland können an Geburtsvorbereitungskursen teilnehmen, die von der Krankenkasse bezahlt werden. Empfehlungen für die Kursauswahl können von Gynäkologen oder Hebammen gegeben werden.
Zukünftige Mütter können auch zusätzliche kostenlose Beratungen in speziellen Beratungsstellen (Schwangerschaftsberatungsstellen) in Anspruch nehmen.
Die nächstgelegene Beratungsstelle kann auf dem Portal familienplanung.de gefunden werden. Die Beratung kann auf Wunsch anonym erfolgen. In Deutschland gibt es auch eine kostenlose Telefon-Hotline für Schwangere unter der Nummer 0800 40 40 020.
Wie man ein Geburtshaus auswählt
Ein Geburtshaus oder eine Geburtsklinik sollte im Voraus ausgewählt werden. Ein Geburtshaus in der Nähe kann man selbst über den Service hebammenverband.de finden, eine Geburtsklinik über die Plattform deutsches-krankenhaus-verzeichnis.de.
Ein Geburtshaus wird empfohlen, wenn die Schwangerschaft ohne Komplikationen verläuft. Wenn die Mutter besondere Betreuung benötigt, ist eine Geburtsklinik vorzuziehen.
Nach der Geburt bleibt die Frau für einige Zeit im Krankenhaus. Die Hebamme begleitet sowohl im medizinischen Einrichtungen als auch zu Hause.
Wie man ein Kind registriert und Leistungen erhält
Das Neugeborene muss innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt am Geburtsort des Kindes registriert werden. Anschließend kann das ukrainische Staatsbürgerschaft für das Kind beantragt und Leistungen beantragt werden.
Für die Registrierung des Kindes sind folgende Dokumente erforderlich:
- Geburtsanzeige – wird im Geburtshaus bereitgestellt;
- Personalausweis und Geburtsurkunde der Mutter und des Vaters;
- Heiratsurkunde (falls vorhanden) oder Vaterschaftsanerkennung (falls erforderlich).
Leistungen für Frauen in Notlagen
Schwangere Frauen mit niedrigem Einkommen können finanzielle Unterstützung bei der Bundesstiftung Mutter und Kind beantragen, beispielsweise für den Kauf von Babykleidung oder anderen Anschaffungen nach der Geburt des Kindes. Leistungen werden nur nach Überprüfung der finanziellen Situation der Frau und nur dann gewährt, wenn andere soziale Hilfen, die die Frau erhält, nicht ausreichen. Den nächstgelegenen Beratungspunkt der Stiftung finden Sie unter https://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/.
Beihilfe für neugeborene Kinder aus der Ukraine
Das neugeborene Kind wird die ukrainische Staatsbürgerschaft haben, daher kann die Mutter auch Anträge auf Leistungen aus der Ukraine stellen. Jetzt kann dies auch aus der Ferne gemacht werden. Im Jahr 2024 beträgt die Beihilfe für die Geburt eines Kindes 41.280 Hrywnja. Dabei werden einmalig 10.320 Hrywnja ausgezahlt, der Rest über 36 Monate (860 Hrywnja pro Monat).
Für die Beantragung der Leistungen ist erforderlich:
- ein Konto bei einer Bank für Sozialleistungen zu eröffnen (dies kann aus der Ferne erfolgen);
- einen Antrag auf Gewährung von Leistungen zu stellen, unter Beifügung einer Geburtsurkunde (mit beglaubigter Übersetzung);
- die Unterlagen per Post an die Sozialschutzbehörde am Wohnort in der Ukraine zu senden.