Sinnvolle Übergangsregelungen, aber verbesserungswürdiger Nachteilsausgleich
„Wir begrüßen natürlich sehr, dass wir gehört wurden“, sagt Albrecht Gäde, Leiter der StuPa-Arbeitsgruppe Approbationsordnung. Vor allem zur Übergangsregelung äußert sich Gäde zufrieden: „Die bisher geltenden Vorschriften hätten zu einer unverschuldeten Verlängerung des Studiums ganzer Jahrgänge führen können.“ Mit den Änderungen könnten nun erfreuli-cherweise alle nach alter ZApprO begonnenen Studiengänge auch nach dieser abgeschlos-sen werden. Antje Dunkel, Gädes Vorgängerin in der StuPa-Arbeitsgruppe und heute erste Vorsitzende des Bundesverbandes der Zahnmedizinstudierenden (bdzm), sieht allerdings trotz aller Erfolge weiterhin Verbesserungspotenzial, so etwa beim sogenannten „Nachteils-ausgleich“: „Dieser schließt entgegen unserer Forderung weiterhin Schwangere und Stillen-de während der Studienzeit nicht mit ein.“
Finanzierung nicht abschließend geklärt, aber Schub für Digitalisierung der Lehre
Konstantin Schrader, erster Vorsitzender des FVDZ StuPa, weist darüber hinaus auf die Finanzierungsproblematik hin: „Der künftig höhere Betreuungsschlüssel in der Klinik erfor-dert einen erweiterten Personalaufwand. Mangelt es an adäquater Finanzierung durch die Länder, könnten schlimmstenfalls ganze Studienplätze wegfallen.“ Gegen einen ZApprO-bedingten Abbau von Studienplätzen werde sich das StuPa mit aller Vehemenz positio-nieren. Positiv wertet das StuPa indes die neu eingeführte Möglichkeit, praktische Kurse durch digitale Lehrformate zu flankieren. Dilara Arslan, Leiterin der StuPa-Arbeitsgruppe Digitalisierung, betont, dass die Digitalisierung des Studiums in der Pandemie einen großen Schritt nach vorne getan habe. „Jetzt gilt es, die Erfahrungen aus dieser Zeit zu evaluieren und digitale Lehrinhalte auf sinnvolle Art mit der Präsenzlehre zu verknüpfen.“
Digitalisierung und Co. – weiter an der zahnmedizinischen Zukunft stricken
Positiv resümiert Dunkel, dass die ZApprO nun weitestgehend an aktuelle Standards an-gepasst worden sei. „Die Änderungen sind ein entscheidender Schritt hin zur praktikablen Umsetzung der Gesetzesvorgabe. Als Interessenvertretung der Zahnmedizinstudierenden werden wir vom StuPa und vom bdzm uns selbstverständlich auch in Zukunft aktiv dafür einsetzen, dass die Interessen der Studierenden an den einzelnen Universitätsstandorten gewahrt werden – auch hinsichtlich der Ausgestaltung der neuen ZApprO.“