Zahnärzte müssen als systemrelevant anerkannt werden!

KZV WL
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Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL) hat in einer außerordentlichen Sitzung trotz erheblicher Bedenken mit großer Mehrheit der „Schutzschirmverordnung“ des Bundesgesundheitsministeriums zugestimmt.

Anders als bei Krankenhäusern und Ärzten geregelt bekommen Zahnärzte keine Fördermittel, die sie behalten dürfen, sondern nur einen Überbrückungskredit – und dieser muss zu 100 Prozent zurückgezahlt werden. Dr. Holger Seib, Vorstandsvorsitzender der KZVWL, prangert diese Ungleichbehandlung der Zahnärzte an: „Die Zahnärzteschaft musste schließlich trotz des sehr starken Patientenrückganges ihre Praxen bei hohen laufenden Kosten geöffnet lassen, um die zahnärztliche Versorgung sicherzustellen. Die Bundesregierung verkennt völlig die Bedeutung und Systemrelevanz der Zahnärzteschaft.“

Allein in Westfalen-Lippe gebe es im Jahr über 13 Millionen Behandlungsfälle nur bei Kassenpatienten.

Hohe Wertschätzung in der Bevölkerung

Zahnärzte genießen eine hohe Wertschätzung bei ihren Patienten. Die Politik übernimmt diese Wertschätzung in „guten Zeiten“ – in „schlechten Zeiten“ wie in dieser Krise jetzt kann sie sich jedoch nicht mehr daran erinnern. Das Landesgesundheitsministerium in Düsseldorf sehe das anders, erklärt Seib. Hier sei man sich aufgrund der größeren Nähe der Bedeutung der Zahnärzte für die zukünftige Sicherung der Versorgung mehr bewusst, die Entscheidungen werden jedoch von der Bundesregierung getroffen. „Der Schutzschirm, der diesen Namen gar nicht verdient, ist völlig unzureichend, doch wir haben keinen anderen!“ führt Seib aus.

Resolution fordert Anerkennung der Systemrelevanz

Daher hat die Vertreterversammlung auch eine Resolution verabschiedet, indem sie die Anerkennung der Systemrelevanz der Zahnärzte-schaft fordert. Die Zahnärzte sichern die hoheitliche Aufgabe der Versorgung seit Jahrzehnten als selbstständige freiberufliche Unternehmer auf einem sehr hohen Niveau, ohne dass es wie bei den Ärzten dazu irgendwelcher Subventionen oder zusätzlicher GKV-Mittel bedurft hätte. Das wird in Zukunft jedoch nur gelingen, wenn die jetzt vorhandenen Versorgungsstrukturen erhalten bleiben, heißt es darin unter anderem.

Umsetzungsvereinbarung mindert Belastung

In Westfalen-Lippe ist es in einer Umsetzungsvereinbarung mit den Krankenkassen gelungen, wesentliche erforderliche Klarstellungen vorzunehmen, die die Zahnärzteschaft sonst zusätzlich belastet hätten. Das war die Grundlage für die Entscheidung der Vertreterver-sammlung, der Annahme des „Schutzschirmes“ zuzustimmen. Der Vorstand der KZVWL wertet „die Aushandlung dieser Umsetzungs-vereinbarung als ein positives Signal für das Funktionieren einer Selbstverwaltung in Zeiten, in denen die Bundesregierung in großen Teilen bei unseren Belangen als Zahnärzteschaft versagt.“

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