Vertragszahnärzte lehnen „Liquiditätshilfe“ ab

ZfN
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Für Zahnärzte war nur ein Kredit vorgesehen

Die Corona-Pandemie hat wie in ärztlichen- so auch in zahnärztlichen Praxen zu massiven Honorareinbrüchen geführt, die zum Teil weit über 50 % betrugen.

Während Ärzten und Psychotherapeuten in dem „Gesetz zum Ausgleich finanzieller Belastungen in Gesundheitseinrichtungen infolge von COVID-19“ ein Schutzschirm in Form von nicht rückzahlbaren Ausgleichszahlungen zugebilligt wurde, hat die Politik den Zahnärzten bewusst – und politisch ausdrücklich gewollt – keinen Platz unter diesem Schutzschirm eingeräumt. Nach dieser grundsätzlichen Ungleichbehandlung und Benachteiligung der Zahnärzte gab es den Versuch, den Zahnärzten dennoch finanzielle Unterstützung zu gewähren. Allerdings scheiterte dieser Versuch am Widerspruch des Finanzministers Olaf Scholz (SPD), der die Zahnärzteschaft und ihren nachhaltigen Fortbestand zur Versorgungssicherung im Gesundheitswesen Deutschlands im Gegensatz zu Wirtschaftsunternehmen offenbar als nicht sonderlich schützenswert ansieht.

Schließlich kam aus dem Bundesgesundheitsministerium mit der „COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung“ das Angebot einer: „Liquiditätshilfe für Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte zur Überbrückung der finanziellen Einbußen aufgrund der Corona-Epidemie“.

„Was sich hinter dem ebenso wohlklingenden wie langen Namen verbirgt, ist allerdings nichts anderes als ein bloßes Darlehen an die KZVen mit der Verpflichtung zur vollständigen Rückzahlung an die Krankenkassen in den beiden Folgejahren“, bedauert der Vorsitzende der „Zahnärzte für Niedersachsen – ZfN“, Henner Bunke, D.M.D./Univ. of Florida, diese Scheinlösung. „Systemrelevantes Verhalten von uns Zahnärzten durch Verpflichtung zur Behandlung einzufordern, aber die Systemrelevanz zu verweigern, wenn es um den finanziellen Ausgleich unserer massiven Honorarverluste durch ausgebliebene Patientenbehandlungen bei weiterlaufenden Betriebskosten geht, ist alles andere als wertschätzend“, kritisiert der in Wietze bei Celle praktizierende Zahnarzt Bunke in Richtung Bundesregierung nach Berlin. Immerhin war es den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) mit der Verordnung ermöglicht worden, diese angebotene „Liquiditätshilfe“ auch ablehnen zu dürfen.

Folgerichtig und einstimmig hat die 50-köpfige Vertreterversammlung der KZV Niedersachsen in dieser Situation den Beschluss gefasst, angesichts der aktuellen Vertragssituation mit den Krankenkassen und der noch zu vereinbarenden Regelungen zur Vergütungsanpassung für 2020 die Inanspruchnahme einer „Liquiditätshilfe“ für die niedersächsische Zahnärzteschaft abzulehnen. „Schließlich steht man in Niedersachsen ohne die Inanspruchnahme dieser ‚Liquiditätshilfe‘ mit all ihren finanziellen und bürokratischen Konsequenzen sowie weiterer Abhängigkeiten besser da, als bei ihrer Annahme“, ergänzt Zahnärztin Silke Lange, stellvertretende ZfN-Vorsitzende. Und sie bringt es auf den Punkt; „denn schließlich verfügt die KZVN in dieser Krisensituation aufgrund der Vertragssituation in Niedersachsen ohne „Liquiditätshilfe“ über mehr finanzielle Mittel für die Leistungsvergütung der niedersächsischen Zahnärzteschaft als mit ihr!“

Alle diese Vorgänge bewusster Ungleichbehandlungen und Scheinlösungen müssen einmal mehr als Ausdruck einer kontinuierlichen und ausgeprägten Geringschätzung eines gesamten Berufsstandes mit seinen rund 365.000 Arbeitsplätzen gewertet werden. Dass gerade dieser Berufsstand durch seinen erfolgreichen Versorgungseinsatz und seine Prophylaxeerfolge eine hohe Wertschätzung in der Bevölkerung und bei Patienten genießt, sollte den politischen Entscheidern zu denken geben. Die Politik formuliert Wertschätzung gerne immer dann in wohlklingenden Verlautbarungen, wenn sie sich im Erfolg des zahnärztlichen Berufsstandes sonnen kann. Sie wendet diese verbale Wertschätzung aber sofort in völlige Missachtung, sofern mehr als Worte zur finanziellen Unterstützung und damit zum Erhalt der Praxen notwendig wird. Offensichtlich greift dann das plumpe und immer wieder gerne bemühte Klischee der „porschefahrenden Zahnarztgattin“ aus den späten 70er Jahren des letzten Jahrtausends.

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