Ein Konnektor ist vergleichbar mit einem Router, den man beispielsweise auch zuhause nutzt, um sich mit dem Internet zu verbinden. Die KoCoBox MED+ von der CGM übernimmt diese Aufgabe für den medizinischen Bereich. Über ein geschütztes Virtual Private Network (VPN), den TI-VPN-Zugangsdienst, baut sie eine sichere Leitung für den Datenaustausch auf und stellt die Verbindung zwischen den E-Health-Kartenterminals und dem Primärsystem her. Gleichzeitig tauscht sie Daten mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) aus und ermöglicht die Verwendung des Heilberufsausweises (HBA) zur Erzeugung und Prüfung von qualifizierten Signaturen. Der Zugriff auf aktuelle Anwendungen (VSDM) und künftige Anwendungen aus Fach- und Mehrwertdiensten über einen sicheren Updateprozess sind möglich.
Der TI-Konnektor bietet außerdem die Möglichkeit, im Internet zu surfen. Er stellt der Praxis einen sicheren Kanal zur Verfügung, mit der sie das World Wide Web bedenkenlos nutzen können. Dieser Sichere Internet Service, SIS genannt, filtert beispielswiese unerwünschte Internetseiten und sichert die Internetzugriffe damit ab.
Gut geschützt aufbewahrt
Als Standort für den Konnektor sollte ein Raum gewählt werden, zu dem Unbefugte keinen Zugriff haben. Das kann gewährleistet werden, indem die Tür ständig verschlossen ist. Eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme stellt der sogenannte Kensington-Lock dar, mit dem der Praxisinhaber nur Personen Zugang zum Konnektor gewähren kann, die er vorher autorisiert hat.
Wie kommt nun aber die KoCoBox MED+ in die Praxis und kann ihre Arbeit aufnehmen? Wichtigste Grundvoraussetzung für den Konnektor ist ein Internetanschluss. Praxen, die über einen solchen noch nicht verfügen, sollten also schnellstmöglich, spätestens acht Wochen vor Installationstermin ihren Vertriebs- und Servicepartner kontaktieren. Außerdem ist dort, wo ein Kartenterminal benutzt werden soll, zum Beispiel am Empfang oder im Behandlungsraum ein Strom- und Netzwerkanschluss nötig. Dies sollte bei der Planung auch bedacht werden.
Damit nichts schief geht
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, braucht es noch Nachweise, die die Praxis und die Ärzte als solche authentifizieren. Das ist zum einen mit der Praxis- beziehungsweise Institutionskarte (SMC-B) zum anderen mit der Elektronische Heilberufsausweis (eHBA – nicht für VSDM, aber für spätere Anwendungen) möglich. Die SMC-B muss frühzeitig zum Beispiel bei der Bundesdruckerei bestellt werden und zur Installation bereitstehen, da die finale Inbetriebnahme der Praxis in der TI nur mit einer freigeschalteten SMC-B möglich ist.
Um die für den Installationstermin notwendigen Voraussetzungen in der Praxis zu schaffen, ist ein vorbereitendes Gespräch mit einem CGM-zertifizierten Techniker empfehlenswert. Die Praxis kann dieses vorbereitende Gespräch durch ein „Self-Assessment“ unterstützen. Hierzu
Die CGM bietet auf ihrer Website (cgm.com/wissensvorsprung-download) eine Checkliste an, mit der alle notwendigen Voraussetzungen aufgenommen werden können. Diese bildet dann die Basis für ein vorbereitendes Gespräch mit einem CGM-zertifizierten Techniker, das auf jeden Fall empfohlen wird. Darin werden die wichtigsten Punkte noch einmal besprochen und bei der Installation in der Praxis kann nichts mehr schief gehen.