Reiserückkehrer – was muss der Arbeitgeber beachten?

ETL Rechtsanwälte GmbH
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Die Sorge vor einer zweiten Corona-Welle ist allgegenwärtig. Der Großteil der Bevölkerung entscheidet sich zugunsten der eigenen Sicherheit in diesem Jahr gegen Fernreisen, einige sehen das etwas entspannter und verzichten nicht auf ihren lang geplanten Auslandsurlaub. Doch die Möglichkeit einer Ansteckung ist dabei natürlich immer gegeben und auch, dass der Urlaubsort plötzlich zum Risikogebiet erklärt wird. Für Arbeitgeber bedeutet das nicht selten ein großes Risiko für den reibungslosen Ablauf im Unternehmen und die Gesundheit der anderen Mitarbeiter.

Nachfolgend beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Thema Reiserückkehrer. Die Antworten entsprechen bestem Wissen und Gewissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit können wir nicht übernehmen.

Sollten Sie durch das Coronavirus (COVID-19) betroffener Arbeitgeber sein, können Sie sich an einen Autor dieses Beitrags wenden. Wir klären Sie gerne zu Beginn des Telefonats über die für unsere Dienstleistung anfallenden Kosten auf. Die erste Kontaktaufnahme ist stets kostenlos und völlig unverbindlich.

Hier geht es zum vollständigen Beitrag:

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