Die Telematikinfrastruktur

Sashkin / Fotolia
CompuGroup Medical Deutschland AG

Gute Gründe für eine zeitnahe Anbindung an die TI

Für eine zeitnahe Anbindung sprechen zum einen die sinkenden Förderungsbeträge: Die volle Höhe der vereinbarten Beträge galt nur für eine Installation im dritten Quartal 2017. In den drei Folgequartalen sinkt der Betrag für den Konnektor um jeweils 10 Prozent. Hinzu kommt: Wenn alle potenziellen Anwender erst sehr spät eine Installation für die TI-Anbindung beauftragen, ist leicht vorhersehbar, dass der Termin 1. Januar 2019 nicht mehr für jede Einrichtung gehalten werden kann. Und: Ob und wann weitere Anbieter von Konnektoren und zu welchen Preisen auf den Markt kommen, ist zum momentanen Zeitpunkt nicht vorhersagbar.

Banner Telematik 2

Was ist eigentiich das E-Health-Gesetz?

Das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ – kurz E-Health-Gesetz – schreibt einen konkreten Ablaufplan für die Einführung der Telematikinfrastruktur und nutzbringender Anwendungen im Gesundheitswesen vor. Ziel ist es, damit die Informationstechnologie in der Gesundheitsversorgung zu etablieren und somit die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Patientenversorgung weiter verbessern zu können.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums unter Service, Begriffe von A–Z.

Und was ist die Telematikinfrastruktur?

Die Telematikinfrastruktur oder kurz TI ist eine digitale Datenschnellstraße, die alle Beteiligten im Gesundheitswesen miteinander vernetzt. Dazu gehören neben den Ärzten und Zahnärzten auch Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Kassenärztliche Vereinigungen, Apotheken und Krankenkassen. Dank ihr wird in Zukunft ein sicherer und problemloser Datenaustausch auch interdisziplinär möglich sein.

Im Unterschied zum Internet erhalten bei der TI nur Personen Zugang, die ihre Identität vorher elektronisch nachgewiesen haben. Auch alle Systeme, die sich in der Telematikinfrastruktur befinden oder an sie angebunden sind, müssen ihre Identität vor jedem Kommunikationsvorgang nachweisen und sind durch die gematik geprüft und zugelassen.

Müssen wirklich alle Praxen daran teilnehmen?

Zahnärzte, Ärzte und Psychotherapeuten müssen sind per Gesetz dazu verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2018 für eine Anbindung ihrer Praxis an die TI zu sorgen. Sollten Praxen darüber hinaus die Online-Prüfung der elektronischen Gesundheitskarte verweigern, droht ihnen Honorarkürzungen. Die sinkenden Förderbeträge sprechen für eine zeitnahe Anbindung.

Welche digitalen Gesundheitsanwendungen kann ich mit der TI nutzen?

Die bereits verfügbaren bzw. geplanten Anwendungen sind:

  • Elektronische Patientenakte
  • Elektronischer Arztbrief
  • Notfalldatenmanagement (NFDM)
  • Elektronischer Medikationsplan (BMP)
  • Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)
  • Telemedizinische Anwendungen

Die Telematikinfrastruktur macht damit den Weg frei für ein sichereres Gesundheitswesen und einen erleichterten Austausch auch über Sektorengrenzen hinweg und sorgt damit für eine bessere Versorgung der Patienten.

Die TI bietet Möglichkeiten, von denen wir einen hohen Nutzen haben können.

Die neue Telematikinfrastruktur (TI) soll Zahnärzte, Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken  und Krankenkassen miteinander vernetzen und so den sicheren Datenaustausch – auch über Sektorengrenzen hinweg – erleichtern.

Wir sprachen mit Zahnarzt Udo von den Hoff, der die TI im Testlauf betrieben hat.

Sie haben sich am Testlauf der Telematik in der Region Nordwest beteiligt – was war ihr Antrieb?

UDO VON DEN HOFF: Ich bin sehr EDV-affin, benutze viele Computerprogramme im Moment schon in meiner Praxis  und  bin seit Jahren Pilotkunde der Firma CGM. Da bot sich natürlich an, auch in so einem etwas heikleren Bereich tätig zu werden – weil ich gerne auch immer jemand bin, der etwas mit testet, um es danach gegebenenfalls zu verbessern.

Der Aufbau der Telematikinfrastruktur ist laut Bundesgesundheitsministerium das größte IT-Projekt der Welt. Hatten Sie trotzdem Bedenken, dass es bei der Installation der zusätzlichen Technik und Anbindung an die TI etwas schiefgehen könnte?

UDO VON DEN HOFF: Sorgen bei einer EDV- Umstellung hat man eigentlich immer. Gerade wir Ärzte sind natürlich auf unsere EDV sehr stark angewiesen. Die größte Sorge war sicher, dass das ganze System stehen würde, oder  –  wenn es wie bei uns kurz vor der Quartalsabrechnung war – dass man gar keine Karten mehr einlesen könnte. Das hat sich Gott sei Dank nicht bewahrheitet – alles lief relativ reibungslos, so dass wir da gar keine Probleme hatten.

Wie lief die Installation tatsächlich ab?

UDO VON DEN HOFF: Der Techniker der CGM hat alles erst technisch installiert und dann meine Mitarbeiterinnen und mich sehr gut eingewiesen – so dass wir relativ schnell auch in den Probebetrieb übergehen konnten. Wir hatten dann die Möglichkeit, auch die Hotline anzurufen, die extra für uns Pilotkunden geschaltet war, damit wir uns da auch immer Hilfe holen konnten.

Würden Sie die TI mit dem Konnektor für weitere Anwendungen nutzen?

UDO VON DEN HOFF: Die TI bietet sicher Möglichkeiten, von denen wir auf Dauer einen hohen Nutzen haben können. Für den zahnärztlichen Bereich sehe ich im Moment die digitale Signatur und gegebenenfalls das digitale Rezept als mögliche Anbindung. Ob weitere Anbindungen, die die Allge- meinmediziner nutzen werden, für uns Zahnärzte von Vorteil sind, bezweifle  ich – aber wir werden es sehen.

Was würde Sie anderen Praxen für den Rollout-Start mit auf den Weg geben?

UDO VON DEN HOFF: Das sinnvollste ist sicher eine optimale Vorbereitung. Hier ist von großem Nutzen, wenn der EDV- Betreuer, den eine Praxis gegebenenfalls hat, mit dabei sein würde, damit alle Kennwörter, Passwörter und alles, was noch im Hardware Bereich in der Praxis geändert werden müsste, an dem Tag nochmal konzipiert und auf Vordermann gebracht werden kann.

Herr von den Hoff, wir danken Ihnen für das Gespräch.

Das E-Health-Gesetz – die Basis für die Telematikinfrastruktur (TI).

Das E-Health-Gesetz hat zum Ziel, die Wirtschaftlichkeit, Qualität und Transparenz in der Patientenversorgung zu verbessern. Es enthält einen Fahrplan für die Einführung einer digitalen Infrastruktur mit höchsten Sicherheitsstandards sowie für die Einführung nutzbringender Anwendungen auf der elektronischen Gesundheitskarte.

Mit dem E-Health-Gesetz wurde auf Basis der Zeitpläne der gematik und der Industrie ein Zeitfenster für die bundesweite Einführung der Telematikinfrastruktur festgeschrieben. Damit wird die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorangetrieben und es ergeben sich neue Chancen: Die neue Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen miteinander und erleichtert so den sicheren Datenaustausch – auch über Sektorengrenzen hinweg.

Die Vorteile der TI auf einen Blick

Für alle Beteiligten im Gesundheitswesen:

  • Gesteigerte Arzneimitteltherapiesicherheit
  • Zeitersparnis durch Minimierung von aufwändigen Kommunikationsprozessen
  • Stärkeres Einbeziehen des Patienten und Nutzen selbsterfasster Werte

Für Zahnärzte:

  • Vergütung für: Online-Nutzung der TI, E-Arztbrief.
  • Rechtsverbindliche elektronische Unterschrift.
  • Sicherer digitaler Austausch behandlungsrelevanter Daten.

Gute Gründe für eine zeitnahe Anbindung an die TI

Für eine zeitnahe Anbindung sprechen zum einen die sinkenden Förderungsbeträge: Die volle Höhe der vereinbarten Beträge galt nur für eine Installation im dritten Quartal 2017. In den drei Folgequartalen sinkt der Betrag für den Konnektor um jeweils 10 Prozent. Hinzu kommt: Wenn alle potenziellen Anwender erst sehr spät eine Installation für die TI-Anbindung beauftragen, ist leicht vorhersehbar, dass der Termin 1. Januar 2019 nicht mehr für jede Einrichtung gehalten werden kann. Und: Ob und wann weitere Anbieter von Konnektoren und zu welchen Preisen auf den Markt kommen, ist zum momentanen Zeitpunkt nicht vorhersagbar.

Die eGK: Schlüssel der Versicherten zur TI

Mit der elektronischen Gesundheitskarte sind bereits jetzt alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen ausgestattet, derzeit wird sie jedoch nur „offline“ genutzt. Auf der Karte gespeichert sind Daten des Versicherten wie Name, Geburtsdatum, Adresse, Versichertennummer und Versichertenstatus.

Sobald die Telematikinfrastruktur zur Verfügung steht, werden auch Online-Anwendungen mit der eGK möglich sein. So sollen die elektronischen Notfalldaten sowie der elektronische Medikationsplan auf ihr gespeichert werden. Oberste Priorität hat hier die Datensicherheit: Der Versicherte allein entscheidet darüber, wem er Zugriff auf seine Daten gewährt.

Das Dental Barometer immer mit dabei

Mit unserem E-Paper haben Sie die Möglichkeit alle Ausgaben kostenfrei mobil auf Ihrem Smartphone, Tablet oder Laptop zu lesen.

barometer-online.info