Gerade einmal die Hälfte der Praxen hat sich der aktuellen wirtschaftlichen Situation bereits angepasst. Lediglich 10 Prozent der Zahnarztpraxen haben die zu erwartenden Liquiditätsengpässe im dritten Quartal 2020 und im ersten Quartal 2021 im Blick. In dieser Zeit werden, bedingt durch die aktuelle wirtschaftliche Situation, die Nachzahlungen der Kassenzahnärztlichen Veinigungen gering ausfallen. Keine der befragten Zahnarztpraxen hatte zum Zeitpunkt der Befragung mehr als drei der sieben möglichen Maßnahmen zur Liquidationssicherung in der Krise umgesetzt.
Die am meisten umgesetzte Sofortmaßnahme ist die Beantragung von Kurzarbeitergeld bzw. die Planung für April. Dabei nutzten viele die Möglichkeit Kurzarbeit tageweise zu beantragen, um rotierende Teams bilden zu können, die eine Infektion der gesamten Praxis verhindern.
Viele Zahnarztpraxen hatten sich bereits über die Soforthilfe-Zuschüsse des Bundes und deren Abwicklung über die Bundesländer informiert. Die meisten erfüllten zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht die Antragsvoraussetzungen. Dies hat sich durch die schrittweise Umstellung der Bedingungen der Bundesländer auf die Bedingungen des Bundes geändert und es wurden mehr Anträge gestellt.
Als dritte und vierte Maßnahme stundeten Zahnarztpraxen mögliche anstehende Nachzahlungen für die Einkommenssteuer 2018 und passten die Vorauszahlungen für 2020 beim Finanzamt an. Diese Maßnahme wurde einer Erhöhung der Kontokorrentlinie und der Aufnahme von Krediten vorgezogen.
Wenige Zahnmediziner sahen in der Rückstellung der Monatsbeiträge beim Versorgungswerk eine wirksame Maßnahme, empfanden die teils mit hohen Zinsen belegten Rückzahlungen gestundeter Beiträge als zu hoch oder wollten die zukünftigen Rentenbezüge nicht durch eine komplette Aussetzung schmälern.
Die meisten befragten Praxen gaben an, bis Mitte Mai mit eigenem Geld durch die Krise zu kommen. Das Kreditangebot der KfW wurde nur selten in Erwägung gezogen. Diesem kamen einige Hausbanken mit einer automatischen Erhöhung der Kontokorrentlinie bei Kunden mit guter Bonität zuvor. Zahnarztpraxen mit einer mittleren bis schlechten Bonität erhielten auf die Anfrage nach Aussetzung der Tilgung oder weiteren Krediten meist eine Absage.
Die letzte Maßnahme zur Liquiditätsschonung hatte zum Befragungszeitpunkt Ende März keine Praxis in Erwägung gezogen, da entweder die Einnahmensituation im März noch weitestgehend normal war oder Kurzarbeitergeld beantragt worden war, was die Stundung von SV-Beiträgen ausschließt.
Die sieben genannten Maßnahmen lassen sich auf der Internetseite der Steuerberatung Prof. Dr. Bischoff & Partner https://www.bischoffundpartner.de/corona.aspx und in einem Lernvideo mit dem IWW Institut https://www.youtube.com/watch?v=NdXUSiJDg74 nachlesen.
Die Befragung wurde vom 16. März 2020 bis 3. April 2020 stichprobenartig bei einhundert Zahnarztpraxen (hauptsächlich in Berlin und Nordrhein-Westfalen) durchgeführt.